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Hypothek. Finanzierung

MUNFORT bietet umfassende Unterstützung bei der Suche nach der besten Hypothek oder Finanzierungsoption für den Kauf eines Hauses. Mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen führen wir Sie durch die verschiedenen auf dem Markt verfügbaren Optionen und berücksichtigen dabei Faktoren wie Zinssätze, Bedingungen und Konditionen. So können wir sicherstellen, dass unsere Kunden fundierte Entscheidungen treffen und die für ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände am besten geeignete Finanzierung erhalten.

Im Jahr 2024 wird in der Region Murcia die Grunderwerbssteuer (ITP) auf 8 % festgelegt, die auf den Verkaufs- oder Marktwert der Immobilie erhoben wird, wobei der Käufer für die Zahlung der Steuer verantwortlich ist. Neben dem allgemeinen Satz von 8 % gibt es ermäßigte Sätze und Befreiungen, wie z. B. 3 % für junge Leute unter 35 Jahren, die ihren ersten Hauptwohnsitz für einen Wert von höchstens 150.000 Euro erwerben.

Nehmen wir an, dass wir eine Immobilie in der Region Murcia im Wert von 100.000 Euro kaufen möchten.


In der REGION MURCIA zu berücksichtigende AUSGABEN:

  • Grunderwerbssteuer (ITP): 8 % des Wertes der Immobilie.
  • Notar- und Registergebühren: 2% des Wertes der Immobilie.

BERECHNUNG DER KOSTEN:

  • PT: 8% von 100.000€ = 8.000€.
  • Notar- und Registergebühren: Schätzungsweise 2% des Immobilienwerts.

GESAMTKOSTEN:

  • ITP + Notar- und Registergebühren = 8.000€ + 2.000€ = 10.000€.


Um die Immobilie kaufen zu können, müssen wir also mindestens 10.000€ sparen, um die damit verbundenen Kosten zu decken.

In der Comunidad Valenciana wird die Grunderwerbssteuer (ITP) im Jahr 2024 auf 10 % des Verkaufs- oder Marktwerts der Immobilie festgesetzt, wobei der Käufer für die Zahlung verantwortlich ist. Neben dem allgemeinen Satz von 10 % gibt es ermäßigte Sätze und Befreiungen, wie z. B. 6 % für junge Leute unter 35 Jahren, die ihren ersten gewöhnlichen Wohnsitz für einen Wert von höchstens 180.000 Euro erwerben.

Nehmen wir nun an, dass wir eine Immobilie im Wert von 100.000 Euro in der Autonomen Gemeinschaft Valencia kaufen wollen.

AUSGABEN, die in der COMUNIDAD VALENCIANA zu berücksichtigen sind:


  • Grunderwerbssteuer (ITP): 10 % des Wertes der Immobilie.
  • Notar- und Registergebühren: 2% des Wertes der Immobilie.

BERECHNUNG DER KOSTEN:

  • ITP: 10% von 100.000€ = 10.000€.
  • Notar- und Registergebühren: 2% von 100.000€ = 2.000€.

GESAMTKOSTEN:

  • ITP + Notar- und Registergebühren = 10.000€ + 2.000€ = 12.000€.


Um die Immobilie kaufen zu können, müssen wir also mindestens 12.000€ sparen, um die damit verbundenen Kosten zu decken, und es ist ratsam, einen zusätzlichen Betrag als Reserve und zur Deckung anderer möglicher unvorhergesehener Ausgaben im Zusammenhang mit dem Kauf der Immobilie zu haben.

Berechnen Hypotheken

Geldwechsel

  • Pfund: 681.846 GBP
  • Russischen Rubel: 681.846 RUB
  • Schweizerfranken: 776.573 CHF
  • Chinesischen Yuan: 6.308.280 CNY
  • Dollar: 866.003 USD
  • Schwedische Krone: 9.464.400 SEK
  • Die norwegische Krone: 9.704.888 NOK

Steuerliche Vertretung. Rechtsanwalt

Wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind, müssen Sie bei der notariellen Beurkundung einen Fiskalvertreter in Spanien präsentieren.

In diesem Fall können wir Ihnen eine renommierte Anwaltskanzlei empfehlen, die über umfangreiche Erfahrungen in diesem Bereich verfügt und Ihre Sprache spricht, um Sie zu vertreten und die gesamte Dokumentation und Vorbereitung des Kaufs und Verkaufs zu übernehmen.

Rechtliche Vertretung:

Neben steuerlichen Fragen kann ein Fiskalvertreter auch Rechtsberatung zu Aspekten im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb anbieten, wie z. B. die Prüfung von Verträgen, die Vorbereitung von Rechtsdokumenten und die Vertretung des Käufers in rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Transaktion.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Fiskalvertreter beim Kauf einer Immobilie in Spanien als Ausländer für Ruhe sorgen kann, indem er die Einhaltung der steuerlichen und rechtlichen Verpflichtungen sicherstellt und den Kaufprozess durch Beratung und Vertretung in steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten erleichtert.

NIE (Identitätsnummer für Ausländer)

Am Tag der Unterzeichnung beim Notar benötigen die Unterzeichner eine spanische NIE. Sie können den Kauf/Verkauf nicht mit dem Personalausweis oder Reisepass Ihres Landes abschließen. Wie Sie die NIE erhalten:

  • Beim spanischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland.
  • Ausländerbehörde in Spanien: Beauftragung eines Rechtsanwalts in Spanien, um die erforderlichen Verfahren durchzuführen und die NIE zu erhalten. In diesem Fall können wir Ihnen helfen, indem wir Ihnen eine Anwaltskanzlei empfehlen, die Ihre Sprache spricht.

Währungsumtausch. CRIPTOMONEDAS

Währungsumtauschunternehmen in Spanien, gemeinhin als casas de cambio oder Wechselstuben bekannt, bieten in erster Linie Umtauschdienste für Kunden an, die eine Währung in eine andere umtauschen müssen. Diese Unternehmen erleichtern den Umtausch von einer Währung in eine andere, entweder in bar oder durch elektronische Überweisungen, und bieten wettbewerbsfähige Wechselkurse und transparente Provisionen.

Zu den Hauptaktivitäten dieser Unternehmen gehören:

01. Devisenhandel

Sie ermöglichen es den Kunden, eine Währung in eine andere umzutauschen, sei es für internationale Reisen, internationale Geschäfte, Investitionen auf ausländischen Märkten und andere Zwecke.

02. Kauf und Verkauf von Fremdwährungen

Kauf und Verkauf von Fremdwährungen in bar oder durch Banküberweisungen, die Zugang zu einer breiten Palette von Währungen bieten.

03. Internationale Geldüberweisungen

Ermöglicht internationale Geldüberweisungen, so dass Kunden Geld in der gewünschten Währung in andere Länder schicken können.

04. Finanzielle Beratung

Einige Devisenunternehmen bieten auch Finanzberatungsdienste in Bezug auf den Devisenmarkt und das Währungsrisikomanagement für Firmenkunden an.


Bei der Bezahlung von Häusern mit Kryptowährungen werden dezentrale digitale Währungen wie Bitcoin oder Ethereum zur Abwicklung von Immobilientransaktionen verwendet. Bei diesem Prozess vereinbaren Verkäufer und Käufer in der Regel, Kryptowährungen als Zahlungsmittel zu verwenden. Um die Transaktion abzuschließen, muss ein Kryptowährungsgegenwert für die Immobilie ermittelt werden, wobei Preisschwankungen zu berücksichtigen sind. Es ist wichtig, eine spezialisierte Rechts- und Finanzberatung in Anspruch zu nehmen, um eine sichere und rechtsgültige Transaktion zu gewährleisten.

GOLDENES VISA

Das Gesetz 14/2013 vom 27. September über die Unterstützung von Unternehmern und deren Internationalisierung führt in Spanien eine neue Art von Visum und Aufenthaltstitel für Investoren ein, das sogenannte Goldene Visum.

Der Hauptzweck dieser Maßnahme ist die Erleichterung von Auslandsinvestitionen von Nicht-EU-Bürgern in Spanien durch eine flexible Methode, die sich auf diejenigen konzentriert, die in ihrem rechtlichen Konzept als Investoren, Unternehmer, hochqualifizierte Fachleute oder Arbeitnehmer gelten, die Transaktionen innerhalb desselben Unternehmens durchführen.

Vorteile des Goldenen Visums

  • Sofortiges Visum für ein Jahr, verlängerbar um zwei Jahre mit anschließender Verlängerung um fünf Jahre.
  • Reisefreiheit innerhalb der 26 Schengen-Länder: Spanien, Frankreich, Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Tschechische Republik, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowenien, Slowakei, Schweden und Schweiz.
  • Alle Immobilien sind freehold.
  • Die Immobilienpreise können bis zu 40 % unter den Marktpreisen von 2007 liegen.
  • Neben dem Investor können auch dessen Ehepartner, Kinder unter 18 Jahren oder erwachsene Angehörige aus gesundheitlichen Gründen das Visum beantragen.
  • Kinder unter 18 Jahren können 12 Jahre lang kostenlos in den öffentlichen Schulen des Landes unterrichtet werden.
  • In Spanien geborene Neugeborene können nach einem Jahr einen spanischen Reisepass beantragen.
  • Für die Verlängerung der Genehmigung ist kein Mindestaufenthalt in Spanien von 183 Tagen erforderlich (der Genehmigungsinhaber kann seinen steuerlichen Wohnsitz außerhalb Spaniens beibehalten).
  • Genießen Sie einen Aufenthalt in einem europäischen Land mit großer Attraktivität, Stabilität, Sicherheit und Lebensqualität.

Arten des Goldenen Visums

Die verschiedenen Arten von Investitionen, die im Gesetz als Möglichkeit zur Erlangung eines Aufenthalts- und Wohnsitzvisums vorgesehen sind, bilden eine Gruppe um den Begriff der bedeutenden Investition, wobei diejenigen als bedeutend gelten, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen.

  1. Eine Investition von 2 Millionen Euro oder mehr in spanische Staatsanleihen.
  2. Mit dem Ziel, Anteile an spanischen Unternehmen oder Bankeinlagen bei spanischen Finanzinstituten für einen Betrag von mindestens einer Million Euro zu erwerben.
  3. Der Erwerb von Immobilienvermögen im Wert von 500.000 Euro oder mehr.
  4. Für die Entwicklung eines Geschäftsprojekts in Spanien, das als von allgemeinem Interesse angesehen und bestätigt wird, weil es eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt: Schaffung von Arbeitsplätzen; Investition mit relevanten sozioökonomischen Auswirkungen; relevanter Beitrag zur wissenschaftlichen und/oder technologischen Innovation. Falls das Projekt von einer juristischen Person durchgeführt wird, darf diese ihren Sitz nicht in einem Steuerparadies haben und der Antragsteller muss über die Mehrheit der Stimmen verfügen.

Die letztgenannte Annahme wird aufgrund ihrer Höhe gesetzlich als eine andere Art von bedeutender Investition betrachtet, da die Erteilung des Visums durch Gründe der sozialen Bedeutung oder andere wirtschaftliche Vorteile bestimmt wird, die nicht in Geld oder Kapital bewertet werden. Zu dieser Kategorie gehören auch hochqualifizierte Fachkräfte und Personen, die Geschäfte innerhalb desselben Unternehmens tätigen.

Es handelt sich um eine neue Art von Aufenthaltsvisum, das durch das Gesetz 14/2013 vom 27. September eingeführt wurde und sich an nicht in Spanien ansässige Ausländer richtet, die in das spanische Hoheitsgebiet einreisen möchten, um eine bedeutende Kapitalinvestition zu tätigen.

Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Hauptgruppen. Kapitalinvestitionen (in Staatsschulden, Anteile an spanischen Unternehmen, Bankeinlagen bei spanischen Finanzinstituten und durch den Erwerb von Immobilien) und andere Arten von Investitionen (Gründung eines Unternehmens von allgemeinem Interesse, hochqualifizierte Fachkräfte und Transaktionen innerhalb desselben Unternehmens).

Ja. Das Investorenvisum ermöglicht die freie Bewegung innerhalb des "Schengen"-Gebiets (Spanien, Frankreich, Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Tschechische Republik, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowenien, Slowakei, Schweden und Schweiz).

Ja. Der Inhaber der Genehmigung kann seinen steuerlichen Wohnsitz außerhalb Spaniens behalten, solange er sich in unserem Land für weniger als 183 Tage pro Jahr aufhält. Darüber hinaus kann die Aufenthaltserlaubnis auch bei Abwesenheiten von mehr als sechs Monaten pro Jahr verlängert werden.

Das Aufenthaltsvisum für Investoren erlaubt es Ihnen, ein Jahr lang in Spanien zu bleiben. Nach Ablauf dieser Frist können Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Zeitraum von zwei Jahren beantragen, die bei Nachweis der Aufrechterhaltung der Investition um weitere zwei Jahre verlängert werden kann.

Ja. Das Goldene Visum erlaubt es Ihnen, in Spanien zu leben und zu arbeiten. Dies wird in der Vierten Zusätzlichen Bestimmung des Gesetzes festgelegt, die ein einziges Verfahren für die Beantragung einer Erlaubnis zum Leben und Arbeiten vorsieht.

Ja. Die Visaanträge werden innerhalb von zehn Arbeitstagen gelöst und benachrichtigt, während die maximale Frist für die Lösung der Aufenthaltsgenehmigungen 20 Tage nach Einreichung des Antrags beträgt, mit einem positiven administrativen Schweigen.

Ja. Die Zeit, die legal in Spanien verbracht wurde, zählt für die Beantragung eines langfristigen Aufenthalts und auch für die Staatsangehörigkeit.

Ja, allerdings mit bestimmten Klarstellungen. Die Aufenthaltserlaubnis für Investoren muss eine anfängliche Dauer von zwei Jahren haben, nach der die Genehmigung alle zwei Jahre unbegrenzt verlängert werden kann, wenn die Investition und die übrigen Anforderungen erfüllt sind.

Nein, es ist erforderlich, über die Investorenberechtigung zu verfügen, die ein Jahr gültig ist. Während dieses Jahres kann die Aufenthaltsberechtigung jederzeit beantragt werden, ohne darauf warten zu müssen, das Jahr zu beenden.

Nein. Das Gesetz ist nur auf Investitionen anwendbar, die ab dem 29. September 2013 getätigt wurden, dem Datum, an dem das Gesetz in Kraft trat, wie in der dreizehnten Schlussbestimmung des Gesetzes festgelegt.

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